Nach DIN 18065 ist eine Fingerfreiheit von 5 cm vorgeschrieben. Mit dieser Fingerfreiheit ist der Abstand zwischen dem Handlauf und der Wand bzw. dem Deckendurchbruch gemeint. Grund für diese Fingerfreiheit ist, dass man beim Hinauf- oder Hinabsteigen die Hand auf dem Handlauf gleiten lassen kann und nicht absetzen muss.

Details dazu wie man diese 5 cm gestalten kann und sollte finden Sie unter dem Begriff der Deckenöffnung.
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