Treppenberatung
0421 1644646

Werbeanzeige
Impressum
AGB

Das Treppenlexikon

Treppenanbieter
in Ihrer Region
 
DIN 18065
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Die DIN 18065 legt die Definitionen, die Messregeln und Hauptmaße für Treppen im Bauwesen fest. Die Mindestmaße einer Treppe sind vom Gebäude abhängig. Es wird unterschieden zwischen Wohngebäuden bis zwei Wohnungen und sonstigen Gebäuden. In der Tabelle finden Sie einen Auszug von Grenzwerten, welche nach der DIN 18065 einzuhalten sind.

Gebäudeart

Treppenart

Laufbreite
min.

Steigung
max.

Auftritt
min.

Wohngebäude bis zwei Wohnungen

Treppen zu Aufenthaltsräumen

80 cm

20 cm

23 cm

Kellertreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen

80 cm

21 cm

21 cm

Bodentreppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen

50 cm

21 cm

21 cm

Sonstige
Gebäude

Baurechtlich notwendige Treppen

100 cm

19 cm

26 cm

Alle Gebäude

Baurechtlich nicht notwendige Treppen

50 cm

21 cm

21 cm

Tabelle: Aus der DIN 18065 – Januar 2000

Es ist zu erkennen, dass eine alleinige Treppe in einem Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen, die zu einem Aufenthaltsraum führt, nur 80 cm breit, aber in einem Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 100 cm breit sein muss.

Jetzt benutzt aber keiner den Begriff „Treppe zu Aufenthaltsräumen in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen“, sondern man sagt z.B. Geschosstreppe oder notwendige Treppe.

Ergänzend hierzu wird in der DIN 18065 erwähnt, dass fest eingebaute Steiltreppen im Vergleich zu Bodentreppen und Leitern, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, besser begehbar sind. Diese Steiltreppen haben versetzte Auftritte und werden u.a. auch Spar- bzw. Raumspartreppen, Sambatreppen und Schmetterlingstreppen genannt. Hierbei werden nach der DIN 18065 beidseitig Handläufe empfohlen, die sich allerdings bezüglich der Höhe nicht an die ansonsten empfohlenen Maße von 80 cm – 115 cm halten müssen.

Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, soll nun die Steigung für eine derartige Treppe maximal 21 cm betragen. Das Besondere dieser Steiltreppen ist nun, dass die Steigung für den linken und rechten Fuß getrennt betrachtet werden kann, so dass die resultierende Treppe entsprechend steiler gestaltet werden kann.

   

 

Copyright © m-haditec GmbH & Co. KG
Tel: +49 421 1644646, E-Mail: info@m-haditec.de